Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke in Berlin
Nach § 30 des Berliner Landesfischereigesetzes (LFischG) vom 19. Juni 1995 (GVBI, Bln.S.358)
ist die für das Fischereiwesen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ermächtigt, durch
Rechtsverordnung die Schonzeiten und die Mindestmaße der Fische zu regeln.

Nach der Fischereiordnung vom 22. Dezember 2001 gelten folgende Mindestmaße:

Fischart Mindestmaß (cm)
Barsch 15
Zander 45
Quappe 30
Hecht 45
Aal 45
Karpfen 35
Schleie 25
Aland und Nase 30
Döbel 30
Plötze und Rotfeder keine
Rapfen 40
Regenbogenforelle 25
Wels 75
Amerikanischer Krebs 8
   
Nach § 18 Absatz 1 der Berliner Landesfischereiordnung ist in der Zeit vom 1. Januar bis zum
30. April die Benutzung der Raubfischangel, der Spinnangel und der Köderfischsenke untersagt.
Zander, Hecht und Wels dürfen in dieser Zeit nicht geangelt werden.
 
Schonzeiten
Die Laichschonzeiten und Laichschonbezirke werden vom Fischereiamt im Amtsblatt bekannt gegeben. Auch die Tagespresse berichtet darüber. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Ausgabestellen über die Lage und Zeiten der Laichschonbezirke und halten Sie sich an das dortige Fangverbot. Die Laichschonzeit beginnt jeweils am letzten Montag im April und endet am zweiten Sonntag im Juni. Die Begrenzung der Laichschonbezirke verläuft am Ufer in 30 m Abstand parallel zur Uferlinie bei Mittelwasser. Ausgenommen sind die öffentlichen Badestellen.
Nach §18 Absatz 1 der Berliner Landesfischereiordnung ist in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April die Benutzung der Raubfischangel, der Spinnangel sowie der Köderfischsenke auf den Berliner Gewässern untersagt.
 
Laichschonbezirke
Müggelsee:
südliches Ufer vom Anlegesteg des Dorint-Hotels Müggelsee (ehemals Müggelseeperle) in Richtung
Müggelspree bis zur Rettungsstelle, Röhrichtzonen der Rahnsdorfer Bänke
Langer See:
Röhrichtzonen des Ostufers - westlich von Marienlust - vis a vis der Bammelecke und DRK-Station,
Röhrichtzonen des Ostufers in Höhe des Großen Rohrwalls (km 40,5) bis zum Kleinen Rohrwall (km 41,7)
Große Krampe:
Röhrichtzone am Westufer kurz vor Einmündung in den Langen See
Seddinsee:
Westufer in Höhe der Insel Seddinwall bis zum Gosener Bruch (Campingplatz Seddinsee),
Ostufer-Röhrichtzone um den großen Anleger
Zeuthener See:
Berliner Ufer von der Teikyo Private University Berlin, Campus bis Rauchfangswerder Nord mit
Ausnahme der genehmigten Stege und der nicht mit gelben Tonnen ausgezeichneten Schneisen,
in der Baabe nördliches Ufer-Nähe Waldhaus
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